Vidis-Schnittstelle auf ByCS

Vidis-Schnittstelle auf ByCS

Wie mit dem KMS vom 01.09.2023 (Az. I.4-BS4400.27/540/3) angekündigt, wurde die VIDIS-Schnittstelle (Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen) nun am 20.10.2023 produktiv gestellt und steht ab sofort für alle Schulen in Bayern zur Verfügung.

Der im Rahmen eines länderübergreifenden DigitalPakt-Projekts entwickelte Vermittlungsdienst VIDIS vereinfacht die Anmeldung an digitalen Bildungsangeboten und erleichtert damit die Nutzung dieser Ressourcen erheblich. Die Anmeldung in diese Systeme erfolgt unter Verwendung der Kennungen der jeweiligen Landessysteme – in Bayern mithilfe der Bayern-Cloud Schule-Kennung, die bereits nahezu allen Lehrkräften, Verwaltungskräften sowie Schülerinnen und Schülern zur Verfügung steht.

Durch die Anbindung von VIDIS öffnet der Freistaat Bayern die ByCS für geeignete externe Angebote, bspw. für offene Bildungsressourcen (OER) oder – nach entsprechender Lizenzierung durch den zuständigen Schulaufwandsträger – für digitale Schulbücher und interaktive Lern- Apps.

Mit seiner Pseudonymisierungsschnittstelle und der datenschutzrechtlichen Vorabprüfung setzt VIDIS dabei Maßstäbe in Bezug auf IT-Sicherheit und Datenschutz. Weitere Informationen zu VIDIS finden Sie unter www.vidis.schule.

Übersicht über VIDIS-Angebote

Zum Zeitpunkt des VIDIS-Starts sind bereits verschiedene Anwendungen verfügbar. Die Liste wird kontinuierlich vom FWU aktualisiert. Die aktuell verfügbaren Anwendungen finden Sie jederzeit im VIDIS Service Portal unter https://service.vidis.schule/schulen.

Erweiterung des Angebots

Das Angebot in VIDIS wird fortlaufend erweitert, um die Vielfalt und Qualität der digitalen Bildungsressourcen zu optimieren. Sollten Sie Anwendungen vermissen oder Vorschläge für neue Angebote haben, laden wir Sie ein, diese über die VIDIS-Website einzubringen. Besuchen Sie hier- für https://www.vidis.schule/bildungsanbieter/#partner-vorschlagen.
Diese strukturierte Übersicht ermöglicht es Ihnen, sich über die aktuellen VIDIS-Angebote zu informieren und durch Ihren Vorschlag aktiv am Prozess der Angebotserweiterung teilzunehmen.

Datenschutzrechtliche und Inhaltliche Prüfung der VIDIS-Angebote

VIDIS führt eine kursorische Überprüfung der inhaltlichen Grundanforderungen sowie der Rechtmäßigkeit der digitalen Bildungsangebote durch. Diese Prüfung basiert auf den bereitgestellten und frei verfügbaren Informationen und erfolgt auf Plausibilität. Es sei darauf hingewiesen, dass VIDIS explizit keine didaktisch-inhaltliche Prüfung durchführt.

Datenschutzprüfung im VIDIS-Prüfkonzept

Im Rahmen des VIDIS-Prüfkonzepts werden auch Grundanforderungen an den Datenschutz, insbesondere zu einzelnen Datenschutzklauseln, bewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfungen dienen als Grundlage für die Freischaltung des Angebots durch das FWU, sofern die Prüfung positiv ausfällt. Die erstellten Prüfberichte für jedes Angebot können im VIDIS Service-Portal eingesehen werden. Beachten Sie jedoch, dass die Aussagen im Prüfbericht ausschließlich im Zusammenwirken mit der technischen VIDIS-Infrastruktur getroffen werden können.

Eigenverantwortliche Entscheidung der Schulen

Wir weisen darauf hin, dass das Staatsministerium für Unterricht und Kultus keine juristische oder didaktische Prüfung oder Freigabe für die Angebote durchführt. Als verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO obliegt es der Schule, selbst zu entscheiden, ob ein Angebot genutzt wird. Die VIDIS-Prüfung kann hierbei als Hilfestellung dienen.